Eine Reihe jüngerer Entscheidungen befasst sich mit der Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Mitnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn sich sich auch Fahrzeuge im Privatvermögen befinden. In aller Regel ist es für den Steuerpflichtigen schwierig, den Anscheinsbeweis zu widerlegen. Die in diesem Beitrag aufgeführten Entscheidungen geben zumindest etwas Anlass zur Hoffnung, dass sich die Beweislast langsam etwas zugunsten des Steuerpflichtigen verschiebt. Weiterlesen
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