Mit dem Schreiben des BMF (11.7.19, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001) werden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens aus 2014. Weiterlesen
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