Die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften tritt am 1.8.22 in Kraft (BGBl. I Nr. 41 vom 12.7.21, S. 2363) und bringt diverse Änderungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften aber auch Anpassungen der berufsrechtlichen Grundpflichten. Die Berufsrechte der anwaltlichen und steuerberatenden Berufe hatten sich auseinanderentwickelt, ohne dass dies durch Unterschiede im Berufsbild gerechtfertigt gewesen wäre. Zudem mussten Teile der Berufsordnungen an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst werden. (Weiterlesen)
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