Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Berater sind oft mit der Frage konfrontiert, ob die erbrachten (zahn)ärztlichen Leistungen umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig sind. Zwar sind die Leistungen von Heilbehandlern in der Regel umsatzsteuerbefreit. Doch kann bei einer Reihe von Leistungen trotzdem Umsatzsteuer anfallen. In diesen Fällen dient die Kleinunternehmer-Regelung oft als Ausweg. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Problemfälle und den Rettungsanker Kleinunternehmer-Regelung. Zum ganzen Beitrag
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