Bereits im Vorfeld zur Tagung des „Corona-Kabinetts“ am 19.1.21 hatte sich angedeutet, dass der Fokus der Beratungen auf einer stärkeren Verpflichtung der Wirtschaft mit Blick auf Kontaktbeschränkungen liegen würde. Und so wurde am 21.1.21 die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Kabinett beschlossen. Sie tritt am 25.1.21 in Kraft und ist zunächst bis zum 15.3.21 befristet. Hier lesen Sie, welche Pflichten und Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer daraus ableiten können – oder auch nicht. Weiterlesen
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