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P. Müller betreibt mit seinen 20 Mitarbeitern die PM Unternehmensberatungs-GmbH. Für 2018 erwartet er ein Rekordergebnis. Infolgedessen möchte er in eine neue Büroausstattung investieren. Die Einzelanschaffungskosten für neue Schreibtische, Bürostühle, Schränke, Kopierer etc. liegen im Wesentlichen zwischen 250 EUR und 800 EUR. Sollte P. Müller die Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder besser den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) nutzen? Zum praktischen Fall …