Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW vom 8.7.16) sieht vor, dass sämtliche Akten in Zukunft elektronisch zu führen sind. In der Fassung des EGovG NRW vom 16.2.21 sollen die Behörden spätestens ab dem 1.1.22 ihre Akten elektronisch führen. Die Behörden des Landes, die die elektronische Akte gemeinsam mit der elektronischen Laufmappe einführen, sollen spätestens ab dem 1.1.24 ihre Akten elektronisch führen. Hierzu gehört auch die Finanzverwaltung, die also mit der Umstellung bis Ende dieses Jahres fertig sein muss. Weiterlesen
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