Veräußern niedergelassene (Zahn-) Ärzte einen Teil ihrer Praxis oder verkaufen sie Inventar, treten oft die ertragsteuerlichen Folgen in den Vordergrund. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind aber keineswegs zu vernachlässigen. Der Beitrag geht auf eine Reihe praktischer Fälle ein. Zum ganzen Beitrag
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