Der Bund treibt die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Ende Februar 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften ‒ OZGÄndG (sog. Onlinezugangsgesetz 2.0) beschlossen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz Ende März 2024 nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht. Weiterlesen
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