Eine Rechtsanwälte-Sozietät wurde vom BFH (15.1.19, VIII R 24/15) für eine misslungene Realteilung zur doppelten Höchststrafe verdonnert: keine Buchwertfortführung und keine Gewährung von §§ 16, 34 EStG. Dieses teuere Ergebnis hätte mit einer einfachen Gestaltung vermieden werden können. Weiterlesen
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