Ausforschungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei einem bislang unverdächtigen Berufsangehörigen verletzen das Willkürverbot im Ermittlungsverfahren und stehen im Widerspruch zu § 97 StPO (Beschlagnahmeverbot) und §160a StPO (Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern) – auch wenn gegen einen Mandanten der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht (BVerfG 30.11.2021, 2 BvR 2038/18). Weiterlesen
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