Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und somit äußerst praxisrelevant.
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Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und somit äußerst praxisrelevant.