Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG hat gewerbliche Einkünfte, wenn ein Komplementär eine Steuerberatungs-GmbH ist, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte hat. Die Komplementär-GmbH ist wie ein berufsfremder Gesellschafter zu behandeln. Weiterlesen
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