Eine der großen Steuerfallen des Ertragsteuerrechts ist bei Personengesellschaften, die nicht insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielen, die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Nachdem der BFH für Gesellschaften, die neben nicht gewerblichen Einkünften auch solche aus einer originär gewerblichen Tätigkeit (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG) erzielen, bereits zuvor entschieden hatte, dass geringfügige gewerbliche Einkünfte nicht zur Abfärbung führen, hat der BFH (6.6.19, IV R 30/16) jetzt auch zur 2. Alt. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eine für die Gestaltungspraxis günstige Entscheidung getroffen. Weiterlesen
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