Fährt ein Arbeitnehmer an einem Tag zur ersten Tätigkeitsstätte und erst am nächsten Tag wieder nach Hause, gewährt das Finanzamt nur für eine Fahrt die Entfernungspauschale. Das FG Münster hat ihm jetzt dafür Rückendeckung gewährt. Aber es gibt Hoffnung auf eine arbeitnehmerfreundlichere Sicht der Dinge. Beim BFH ist nämlich die Revision anhängig. Weiterlesen
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