In den vergangenen Monaten sind Imbisse in „Food-Courts“ von Einkaufszentren zunehmend in den Fokus von Betriebsprüfern gelangt und zum Teil sind auch Steuerstrafverfahren eingeleitet worden. Hintergrund ist, dass viele Imbissbesitzer den Verkauf ihrer Speisen nur dem ermäßigten Steuersatz unterworfen haben, während die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass die Verkäufe anteilig dem Regelsteuersatz unterliegen. Der jüngst vom BFH entschiedene „Breznläufer-Fall“ könnte aber dafür sorgen, dass man sich in solchen Fällen erfolgreich gegen die Finanzverwaltung zur Wehr setzen kann. Weiterlesen
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