Die Sache klingt ernst: Die EU-Kommission (KP 18, 198) zweifelt daran, „dass alle vorbehaltenen Tätigkeiten derart komplex sind, dass sie unbedingt eine Vollqualifikation als Steuerberater erfordern.“ Das bringt ins Grübeln, denn im Grunde sind alle Tätigkeiten, die der Berater in seiner Kanzlei nicht zwingend höchstpersönlich ausführen muss, davon erfasst. Und das ist eine ganze Menge. Laut STAX-Umfrage erwirtschaftete die Durchschnittskanzlei zumindest im Jahr 2014 noch 27 % ihres Umsatzes mit dem Rechnungswesen – und dieser Anteil ist zuletzt sogar gestiegen. Weiterlesen