Wer als Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw hat oder als Freiberufler einen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und im Betriebsvermögen hält, muss die Privatnutzung entweder nach der 1 %-Pauschalregelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der 1 %-Pauschalregelung kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeits- bzw. Betriebsstätte genutzt wird. Doch gilt das auch, wann der Pkw gar nicht oder nur an wenigen Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Büro/Praxis genutzt werden kann, weil der Halter im Homeoffice ist. (Weiterlesen)
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