In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, Anreize zu schaffen, um Bewerber für sich zu gewinnen und langfristig zu binden. Gehaltsextras sind da ein probates Mittel. Doch wie setzt man das in der Praxis um und was ist aus lohnsteuerlicher Sicht zu beachten? Das fragt sich auch Hans Müller, der in Dortmund eine Marketingagentur mit 15 Mitarbeitern betreibt. Die Geschäfte laufen gut und Müller ist mit seinen Angestellten zufrieden. Als kleines Dankeschön möchte er eine Unfallversicherung abschließen, die berufliche und private Risiken abdeckt. Sein Versicherungsvertreter hat ihm ein Angebot über 900 EUR p. a. unterbreitet. Hans Müller möchte nun von seinem StB wissen, was lohnsteuerlich zu beachten ist. Weiterlesen
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