Wird ein Arbeitszimmer außerhalb der Bürozeiten beruflich genutzt, da der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zugänglich ist, sind die Kosten dafür bis 1.250 EUR abziehbar. Weiterlesen
Nach Oben
Wird ein Arbeitszimmer außerhalb der Bürozeiten beruflich genutzt, da der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht zugänglich ist, sind die Kosten dafür bis 1.250 EUR abziehbar. Weiterlesen