Können Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen, wenn diese Leistungen von der Versicherung erstattet wurden? Hierzu kam vom FG Münster seinerzeit ein klares Nein! Der Tenor: Handwerkerleistungen, die von einer Versicherung erstattet wurden, stellen für den Steuerpflichtigen keine wirtschaftliche Belastung dar und können somit i. R. d. § 35a EStG nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dies hat der BFH nun in einem bisher nicht veröffentlichten Beschluss bestätigt (BFH 9.2.17, VI B 53/16). Weiterlesen
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