Die Erlöse eines Taxiunternehmers können nach Ansicht des FG Hamburg (29.8.17, 2 K 238/16, Abruf-Nr. 198095 ) auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen der Taxen geschätzt werden, wobei grundsätzlich die Nettoumsätze pro Kilometer angesetzt werden können, die sich aus den Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes ergeben, die die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben hat. Weiterlesen
Nach Oben