Für deutsche Touristen ist Spanien ein äußerst beliebtes Feriendomizil. Aus diesem Grund erlebt der spanische Immobilienmarkt nach Platzen der Immobilienblase 2008 wieder einen starken Aufschwung. Dies ist insbesondere an den steigenden Preisen erkennbar. Daneben können sich Objekte aber auch als Investmentanlage eignen. Praxis Internationale Steuerberatung stellt die steuerlichen Implikationen eines Immobilieninvestments in Form einer spanischen Betriebsstätte dar.
In unserem praktischen Fall wird eine Bauträgertätigkeit in Spanien angestrebt. Geplant ist der gewerbsmäßige Erwerb von Grundstücken in Spanien und deren anschließende Veräußerung. Potenzielle Investoren schließen sich dafür als Kommanditisten in einer inländischen GmbH & Co. KG zusammen. Diese errichtet durch notarielle Beurkundung in Spanien eine Betriebsstätte, die die Bauträgertätigkeit auch praktisch durchführt. Die Geschäfte der KG werden durch die inländische Komplementär-GmbH geleitet. Der eingesetzte Geschäftsführer schließt auch die erforderlichen Verträge in Spanien. Die Geschäftsführung bleibt faktisch aber weiter in Deutschland.
Untersucht wird, was bei der Eröffnung einer Betriebsstätte in Spanien zu beachten ist und wie die laufenden Gewinne aus dieser Betriebsstätte zu versteuern sind. Daneben werden weitere zivilrechtliche und steuerliche Fallstricke dargestellt. Das Fazit:
Im Bereich der Bau- und Montagetätigkeit in Spanien erweist sich eine Betriebsstättenstruktur als steuerlich attraktiv, da Gewinne lediglich mit der spanischen Körperschaftsteuer von 25 % belastet werden. Voraussetzung dafür ist die Begründung einer Betriebsstätte in Spanien, die neben der notariellen Beurkundung auch von der Tätigkeitsdauer abhängt. Sofern die Mindestunterhaltungsdauer von zwölf Monaten erreicht wird, werden die Gewinne in Deutschland steuerfrei gestellt, die nach den Grundsätzen des AOA der EP in Spanien zuzurechnen sind. Weiterlesen