Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies entgegen einer langjährigen Rechtsprechung nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Weiterlesen
Nach Oben