Ist es sinnvoll, die neuen Grundsteuerwertbescheide anzufechten?
Die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für Immobilien müssen spätestens am 31.1.23 abgegeben werden. Die Zeit zur Sammlung der erforderlichen Daten und zur Erstellung der Erklärungen war sehr knapp bemessen und es muss davon ausgegangen werden, dass viele Erklärungen fehlerhaft sind. Auf der anderen Seite erlässt die Finanzverwaltung die Grundsteuerwertbescheide ‒ so darf unterstellt werden ‒ ohne eingehende Prüfung. Von daher mehren sich die Stimmen, die dazu raten, jeden einzelnen Grundsteuerwertbescheid mittels eines Einspruchs anzufechten. Weiterlesen
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