Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten. Steuerberater verfügen nicht über die erforderliche Sachkunde im Sozialversicherungsrecht (LSG Baden-Württemberg 19.7.22, L9 R 2663/20). Weiterlesen
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