Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 von 4,8 % auf 4,2 % (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 vom 1.8.17, BGBl I 17, 3056). Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im nächsten Jahr um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 %). Weiterlesen
Nach Oben