Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Arbeitgeber Mitarbeiter mit einer Parkplatzgestellung an sich binden. So kann man als Arbeitgeber im benachbarten Parkhaus z. B. mehrere Stellplätze anmieten und diese seinen Mitarbeitern kostenlos oder gegen ein geringes Salär zur Verfügung stellen. Solche Maßnahmen kommen bei der Belegschaft immer gut an und sorgen für ein angenehmes Betriebsklima. Als Arbeitgeber sollte man allerdings neben den lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen auch die umsatzsteuerlichen Auswirkungen immer im Blick haben. Weiterlesen
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