Aktuell können nur ESt-Erstbescheide (inkl. Vorauszahlungsbescheide) elektronisch bekannt gegeben werden. Folgebescheide und Verlustfeststellungsbescheide werden als Papierbescheide bekannt gegeben. Was kann aber jetzt der tun, der insgesamt sein Belegwesen digitalisieren will? Weiterlesen
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