Behauptet der Mandant, sein Steuerberater habe Buchführungsarbeiten mangelhaft erstellt, ist er hierfür beweispflichtig. Dies gilt auch für aus den Fehlern resultierende angeblich ungerechtfertige Zuschätzungen (OLG Hamm 17.9.21, I-25 U 58/20, NZB BGH X ZR 158/21). Weiterlesen
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