Die Schätzung eines geringeren privaten Nutzungsanteils als 10 % kommt bei Verwerfung eines Fahrtenbuchs nicht in Betracht. Dies soll nach Auffassung des FG auch für die ertragsteuerliche Beurteilung des betrieblichen Nutzungsanteils bei einem Wirtschaftsgut im Rahmen des § 7g EStG gelten (FG Berlin-Brandenburg 13.6.18, 7 K 7287/16, Rev. BFH III R 62/19). Die Revision wurde vom BFH zugelassen. Das zeigt, dass der BFH diesbezüglich eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen möchte. Es bleibt also noch Hoffnung darauf, dass der Nachweis auch in anderer Weise als durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden kann. (Weiterlesen)
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