Am 9.11.17 ist der neue § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“) in Kraft getreten. Obwohl diese Norm deutlich erweiterte Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater und zahlreiche weitere Berufsgruppen mit sich bringt, haben die Änderungen bei vielen Betroffenen noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfahren. Während es für eine Strafbarkeit früher erforderlich war, dass der Berufsgeheimnisträger seine Geheimhaltungspflicht eigenständig verletzt, besteht nun bereits die Gefahr einer Straftat für den Steuerberater, wenn eine „sonstige mitwirkende Person“ diese Pflicht verletzt. Weiterlesen
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