Eine spezielle Reputation des Steuerberaters kann bei der Gebührenrechnung allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn der Mandant deswegen spürbare Vorteile erlangt, z. B. durch eine effektivere Leistungserbringung. Weiterlesen
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Eine spezielle Reputation des Steuerberaters kann bei der Gebührenrechnung allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn der Mandant deswegen spürbare Vorteile erlangt, z. B. durch eine effektivere Leistungserbringung. Weiterlesen