Die Sanierungsmoderation kann durch einen Schuldner, der nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist, gem. § 94 Abs. 1 StaRUG beantragt werden. Die Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, die im Gegensatz zum Restrukturierungsverfahren keine Eingangsvoraussetzung darstellt, kann Anreiz für solch eine Sanierungsmoderation sein. Hier tut sich für Steuerberater ein Geschäftsfeld auf, bei dem auch durchaus auskömmliche Stundensätze zu veranschlagen sind. Weiterlesen
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