Ein Steuerberater übt dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn er nach dem zugrunde liegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn erhält, sondern eine reine Umsatzbeteiligung (SG Stuttgart 16.1.20, S 24 BA 6242/18). Weiterlesen
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