Wie den neuesten FAQ der BStBK zur Steuerberaterplattform (23.1.23) zu entnehmen ist, rät die BStBK Steuerberatern, die vor den Finanzgerichten Klageverfahren führen und sich bisher noch nicht zur Fast Lane angemeldet haben, dies nachzuholen. Entgegen der Auffassung der BStBK gehen sowohl der VI. Senat des BFH als auch einzelne Finanzgerichte von einer generell, seit dem 1.1.23 bestehenden, aktiven Nutzungspflicht des beSt aus (vgl. Pohl, KP 23, 25). Weiterlesen
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