Im Zuge des anhaltenden Höhenflugs der Immobilienpreise kann es verlockend sein, eigene Immobilien zu veräußern. Dabei ist jedoch die 10-Jahres-Frist des § 23 EStG zu beachten, wonach ein Verkauf innerhalb dieser Frist Einkommensteuer auslösen kann. Ferner kann es auch zur Gewerbesteuerpflicht kommen – nämlich dann, wenn die Veräußerung als gewerblicher Grundstückshandel qualifiziert wird. Der praktische Fall zeigt, dass auch Übertragungen durch vorweggenommene Erbfolge einen gewerblichen Grundstückshandel auslösen können. Weiterlesen
Nach Oben