Die Anforderung eines Datenträgers nach GDPdU bei einer Betriebsprüfung ist ohne Angabe von Art und Ort der Speicherung durch die Finanzverwaltung unverhältnismäßig (FG München 27.6.18., 1 KJ 2318/17, Rev. BFH VIII R 24/18 ). Mit der Prüfungsanordnung wurde… Read More
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