Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind seit dem 1.1.23 nach § 5a Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit als „gelben Schein“ zu übermitteln. Es gilt das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung… Read More
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