Eine freiwillig akzeptierte Geldauflage gemäß § 153a StPO kann nicht Gegenstand eines Schadenersatzanspruchs sein, wenn nicht besondere Umstände für die Ersatzpflicht des Steuerberaters sprechen (LG Köln 4.10.18, 2 O 415/16.) Weiterlesen
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Eine freiwillig akzeptierte Geldauflage gemäß § 153a StPO kann nicht Gegenstand eines Schadenersatzanspruchs sein, wenn nicht besondere Umstände für die Ersatzpflicht des Steuerberaters sprechen (LG Köln 4.10.18, 2 O 415/16.) Weiterlesen