Werden Räumlichkeiten mitsamt Ausstattung für eine funktionsfähige Zahnarztpraxis überlassen, so stellt die Überlassung des Praxisinventars keine bloße Nebenleistung zur Raumüberlassung dar, wenn die Überlassung einer voll funktionsfähigen Praxisausstattung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich für… Read More
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