Verbraucher und Kleinstunternehmen haben (zunächst) bis 30.6.20 ein Leistungsverweigerungsrecht (Art. 240 § 1 EGBGB, BGBl. 20, 569 ff.), wenn sie wegen der Corona-Krise vertraglich geschuldete Leistungen nicht erbringen können. Dabei muss es sich um wesentliche… Read More
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