Der Steuerberater ist verpflichtet, nach Beendigung des Auftrags dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben (§§ 667, 675 BGB). Hierzu gehören auch die Mandantenunterlagen.… Read More
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