Seit dem 1.1.20 gelten nachträgliche Kostenerstattungen nicht mehr als Sachbezug. Damit fallen sie nicht unter die 44 EUR-Grenze und sind zu versteuern. Dies folgt aus § 8 Abs. 1 S. 2 EStG, geändert durch das… Read More
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Seit dem 1.1.20 gelten nachträgliche Kostenerstattungen nicht mehr als Sachbezug. Damit fallen sie nicht unter die 44 EUR-Grenze und sind zu versteuern. Dies folgt aus § 8 Abs. 1 S. 2 EStG, geändert durch das… Read More