Ab dem 1.1.23 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen für FG über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) verschickt werden (aktive Nutzungspflicht). Das sieht auf den ersten Blick wie ein unnötiger Eingriff in bewährte Kanzleiprozesse aus. Auf… Read More
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