Seit 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (Mitteilung vom 2.2.18 „Finanzämter kontrollieren verstärkt die Bargeldbranche dank Kassen-Nachschau“) hat nun auf verstärkte Kontrollen der Bargeldbranche durch die Kassen-Nachschau hingewiesen und praxisrelevante Punkte in einem Fragen-Antworten-Katalog dargestellt. Weiterlesen
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