Mit dem Jahresende kommt auch die Zeit, in der man seine offenen Posten unter dem Gesichtspunkt der Verjährung durchsehen sollte. Das ist in der Steuerkanzlei nicht ganz so einfach; denn es werden nicht nur Auftrag und Angelegenheit unterschieden, sondern auch Beendigung und Erledigung. (Weiterlesen)
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