Nach dem 9. Existenzminimumbericht musste für Kinder im Jahr 2014 ein Existenzminimum von 4.440 EUR steuerfrei bleiben. Der Gesetzgeber gewährte Eltern jedoch nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro – und damit zu wenig! Je nach Steuersatz zahlten Eltern dadurch mehr Steuern, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mehr als 30 Euro können pro Kind zusammenkommen (Rev. BFH III R 13/17). Weiterlesen
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