Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine Tochter gilt bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist. Diese Auffassung des FG Hessen (15.12.16, 1 K 1507/16 ) muss der BFH in der Revision (Az. II R 5/17 ) aber noch bestätigen. Weiterlesen
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