Der Gesetzgeber hielt eine Satzung angesichts der gesetzlichen Regelung der zentralen Berufspflichten im StBerG nicht für notwendig (vgl. Gesetzentwurf zum 5. Steuerberatungsänderungsgesetz, 11.5.90; BR-Drs. 324/90, S. 21). Dennoch wurde die Berufsordnung (BOStB) auf Wunsch des Berufsstands durch das 6. Steuerberatungsänderungsgesetz (1994) eingeführt. Im Laufe der Jahre wurde die BOStB dann immer weiter ausgehöhlt (zuletzt durch die Berufsrechtsreform, vgl. Günther KP 21, 222), weswegen die Frage erlaubt ist, wozu künftig eine Berufsordnung erforderlich sein soll. Weiterlesen
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